Über mich

Die Kanzlei

Die Schwerpunkte meiner Anwaltskanzlei liegen in den Bereichen des Immobilienrechts, hier insbesondere Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Baurecht, Nachbarrecht und Maklerrecht. Selbstverständlich bearbeiten ich aber auch Mandate aus dem Bereich Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeitenrecht.

Sie ein rechtliches Anliegen haben sollten, das außerhalb meines Fachgebietes liegt, helfe ich Ihnen gerne und kompetent weiter oder empfehle Ihnen einen kompetenten Kollegen.

Ich sehe meine anwaltliche Aufgabe in erster Linie in einer persönlichen, kompetenten und verständnisvollen Beratung. Denn:

„Von einem guten Rat zu profitieren, erfordert mehr Weisheit als ihn zu geben.“
(Michael Collins, Irischer Politiker)

Ich stehe Ihnen als Partner bei der Bewältigung Ihres rechtlichen Problems zur Seite und bin darauf vorbereitet, durch Beratung oder durch Verhandlungen mit der Gegenseite eine Lösung Ihres Problems auch ohne die Einschaltung von Gerichten herbeizuführen. Wenn notwendig verfechte ich Ihre Interessen mit Engagement und aller Konsequenz auch vor Gericht. Ich kläre Sie insbesondere darüber auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in Ihrer Angelegenheit haben und wie Sie diese Ansprüche möglichst ökonomisch durchsetzen können. Ich sage Ihnen auch, welche prozessualen Risiken bei Durchsetzung Ihrer Angelegenheit bestehen.

Das Ziel meiner Anwaltskanzlei ist es, meine Mandanten immer mit größter Sorgfalt und überdurchschnittlichem Einsatz zu beraten oder prozessual zu vertreten. Detaillierte Beratung und Information über die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich entstehenden Kosten ist für mich selbstverständlich.

Gute und erfolgreiche juristische Arbeit setzt ein hohes Maß an Spezialwissen voraus. Maßstab meiner Arbeit ist der Nutzen, den ich für meine Mandanten schaffe. Die Rechtsanwaltskanzlei Kasburg versteht sich als klassische Rechtsanwaltskanzlei und steht Ihnen daher bei Ihren juristischen Problemen – gleich welcher Art – zur Verfügung.

Warum ich trotz unseres Tätigkeitsschwerpunktes im Bereich des Immobilienrechts kein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bin:

Nach § 43c BRAO ist die Bezeichnung Fachanwalt ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.

Zum Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung muss ein Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Wie Sie meiner Kanzleibeschreibung, der Beschreibung meiner Tätigkeitsschwerpunkte, dem Umstand der Vertretung des Haus- und Grundeigentümervereins Lemgo und dessen Mitgliedern sowie meiner gleichzeitigen Tätigkeit als Hausverwaltung entnehmen können, dreht sich mein tägliches Geschäft rund um die Immobilie.

Dass neben den hierfür erforderlichen theoretischen Kenntnissen mehr als nur die für einen Titel als Fachanwalt geforderten besonderen praktischen Erfahrungen vorhanden sind, versteht sich vor diesem Hintergrund sicherlich von selbst.

Es bedarf daher nicht des Titels des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrechts, um Ihnen auf dem Gebiet des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts oder weiteren im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie oder Wohnung stehenden Rechtsgebieten mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite zu stehen.

Ansprechpartner

Ullrich Kasburg

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld mit den Schwerpunkten Zivil- und Gesellschaftsrecht
  • Zulassung als Rechtsanwalt: 1998 durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Hamm
  • Vertretungsbefugt vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland
  • Vertragsanwalt des Haus- und Grundeigentümervereins Lemgo und Umgegend e.V. seit 2001